Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche haben 2x jährlich Anspruch auf die Durchführung einer speziellen Kinder-und Jugendprophylaxe.
Sie dient der Kariesprävention und vermittelt den Kindern und Jugendlichen die nötigen Kenntnisse zur Gesunderhaltung der egenen Zähne.
Bei hoch kariesaktiven Kindern kann im Einzelfall über die gesetzliche Versorgung hinaus die Durchführung zusätzlicher Prophylaxe-Sitzungen erforderlich und sinnvoll sein.
